
Die Besetzung des Werkausschusses der GEMA wird von den Mitgliedern, d. h. der Mitgliederversammlung bestimmt. Er hat ähnlich einem internen Schiedsgericht die Aufgabe, Streitfragen bei der Einstufung von Werken zu bereinigen. Dies betrifft z. B. die Anzahl der je Werk zuzuerkennenden Punkte sowie die Differenzierung von U-Musik und E-Musik. Rechn...
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